Wann ist eine externe Schweißaufsicht erforderlich?

 

 

Die Schweißaufsicht ist ein zentrales Element der schweißtechnischen Qualitätssicherung.
Gemäß DIN EN ISO 14731 muss jedes Unternehmen, das schweißtechnisch relevante Arbeiten durchführt, eine geeignete Schweißaufsicht benennen.

Ist diese intern nicht verfügbar, kann oder muss eine externe Schweißaufsicht eingesetzt werden.

Gesetzliche und normative Grundlagen

 

Die Verpflichtung zur Schweißaufsicht ergibt sich unter anderem aus:

  • DIN EN ISO 14731

  • DIN EN ISO 3834

  • EN 1090 (bei tragenden Bauteilen)

Diese Regelwerke fordern eine fachlich qualifizierte und verantwortliche Person, die schweißtechnische Prozesse überwacht.

Typische Situationen für eine externe Schweißaufsicht

 

Eine externe Schweißaufsicht ist insbesondere sinnvoll oder erforderlich:

  • wenn keine qualifizierte Schweißaufsicht im Unternehmen vorhanden ist

  • bei temporären Projekten oder Auftragsspitzen

  • bei EN-1090-relevanten Bauvorhaben

  • bei erhöhten Qualitäts- oder Haftungsanforderungen

  • bei Fremdvergabe von Schweißarbeiten

Aufgaben der externen Schweißaufsicht

 

  • Überwachung der Einhaltung schweißtechnischer Anforderungen

  • Prüfung von Schweißanweisungen (WPS)

  • Kontrolle der Qualifikation von Schweißpersonal

  • Unterstützung bei der Umsetzung der DIN EN ISO 3834

  • Schnittstelle zu Prüfstellen und Auftraggebern

Abgrenzung zur Bauüberwachung

 

Die Schweißaufsicht ist nicht identisch mit der Bauüberwachung. Während die Bauüberwachung projektbezogen erfolgt, ist die Schweißaufsicht prozess- und organisationsbezogen.

 

➡️ Verweis auf:
Unterschied zwischen Bauüberwachung und Schweißaufsicht

Praxislösung

 

Die externe Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731 stellt sicher, dass Normanforderungen erfüllt und Risiken minimiert werden.

 

➡️ Verweis auf:
Externe Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731
Schweißtechnische Bauüberwachung im Metall- und Anlagenbau